Freitag, 18. September 2020

Liebe Chorleiterinnen und Chorleiter, liebe Bläserinnen und Bläser!

Seit dem 1. September 2020 ermöglicht die aktuelle Landesverordnung Schleswig-Holsteins die
Wiederaufnahme des Probenbetriebes im Innenbereich. Während Posaunenchöre in Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern schon seit einiger Zeit wieder im Innenbereich proben können, erreichen uns
jetzt vermehrt Anfragen aus Schleswig-Holstein, ob diese Lockerung auch für Posaunenchöre gilt und was
zu beachten ist bei der Wiederaufnahme des Probenbetriebs. Diese Unsicherheit ist dadurch begründet,
dass wir zum einen Landesverordnungen folgen, zum anderen aber auch kirchlichen
Handlungsempfehlungen. Da die Handlungsempfehlungen noch einer Aktualisierung bedürfen, haben wir
derzeit noch unterschiedliche Aussagen und einen Interpretationsspielraum.

Trotzdem unternehmen wir jetzt den Versuch, euch den Weg aufzuzeigen, wie der Probenbetrieb in
Räumen wieder aufgenommen werden kann, denn die Lockerung gilt auch für Posaunenchöre. Im
Wesentlichen berufen wir uns auf die kirchlichen Handlungsempfehlungen – Anlage 2.

Dieser Anlage ist zu entnehmen, unter welchen Bedingungen der Probenbetreib in HH und MV stattfinden kann. Wir senden Euch mit diesem Schreiben den Link zur Anlage 2 der aktuellen Handlungsempfehlung der Nordkirche, die zu ergänzen ist mit der Abstandsvorschrift aus Schleswig-Holstein, die einen
Mindestabstand von 2,5 Metern innerhalb geschlossener Räume vorsieht. Für die Hamburger ist das
mittlerweile kalter Kaffee – wir bitten also um Entschuldigung für die wortreichen Erklärungen, die aber
anderswo sehr willkommen und relevant sind.

Warum Posaunenchöre in der nächsten Zeit so wichtig sind – Ausblick und Perspektiven
Ihr kennt das aus eigener Erfahrung: unsere Kalender füllen sich im letzten Quartal eines jeden Jahres mit
unzähligen Diensten: Erntedank, Reformationstag, Laternenumzüge am Martinstag, Volkstrauertag, Buß und Bettag, Ewigkeitssonntag, Advents- und Weihnachtszeit! Wir suchen in dieser Zeit nach Halt und
Zuspruch, nach Normalität in gewohnten Abläufen, nach Trost und Nähe! Unter Umständen empfinden die Menschen aktuell ein viel größeres Bedürfnis nach all diesen Feier- und Gedenktagen als sonst, doch es sind uns Grenzen gesetzt! Denkt Euch den letzten Weihnachtsgottesdienst in Eurer Kirche – und jetzt stellt Euch den Gottesdienst mit Abstandregel vor!

Die Frage ist: wie erreichen wir all die Menschen, die in diesem Jahr nicht in die Kirche passen?
Musik ist in dieser Ausnahmesituation ein wichtiger Faktor und eine große Chance.

Es geht hier nicht um den „großen Wurf“ oder das „Mega-Event“ – es geht darum, in kleinen Freiluft-
Formaten Präsenz zu zeigen. Eigentlich geht es um das, was wir Posaunenchöre auch bisher immer getan
haben und wofür wir wie keine andere kirchenmusikalische Gruppe prädestiniert sind: es geht um das
„Verleih uns Frieden gnädiglich“ am Ehrenmal, es geht um „Weißt du, wieviel Sternlein stehen“ beim
Laternenumzug, es geht um „Tochter Zion“ vor dem Altersheim. Vielleicht geht es in diesem Jahr viel mehr
um „Die Nacht ist vorgedrungen“ als um „Rudolph, the red-nosed reindeer“. Und wenn es machbar ist:
nicht 2 ½ Stunden am 2. Advent, sondern 20 Minuten an jedem Advent!

Besonders möchten wir euch in diesem Jahr den Ewigkeitssonntag ans Herz legen. Beerdigungen in
Coronazeiten sind für Angehörige sicherlich mit zusätzlichem Schmerz verbunden. Wenn die Gemeinde
am Ewigkeitssonntag zu einem zentralen Gedenken auf dem Friedhof einlädt und Posaunenchöre für eine
halbe Stunde Choräle blasen – wieviel Trost kann in solch einem Dienst liegen?
Bitte bedenkt, dass ihr euch auch bei Open-Air-Veranstaltungen an alle gängigen Regeln haltet und
immer in Absprache mit eurer Kirchengemeinde handelt.

Corona lässt uns nachdenklich werden - die Pandemie verändert uns und wirft Fragen auf. In unserem
Choralbuch und dem Weihnachtsheft sind viele Antworten zu finden. Alles, was stattfindet, hilft! In
unserem Dienst liegt wirklich eine große Chance, und wir laden Euch ein, reichlich davon Gebrauch zu
machen!

Mit herzlichen Bläsergrüßen, eure Posaunenwarte
Daniel & Werner


Bemerkung zu Anlage 2 der Handlungsempfehlungen der Nordkirche vom 19. Juni 2020
Auf zwei Sachverhalte machen wir in besonderer Weise aufmerksam:

1. Es gilt in Schleswig-Holstein (wie schon seit längerer Zeit in Hamburg) die Abstandsvorschrift 2,5
Metern! Wir reden hier von gemessenen – und nicht „gefühlten“ – 2,5 m Seitenabstand und 2,5
Metern Abstand zwischen den Reihen. Das hat zur Konsequenz, dass viele Chöre sich einen neuen
Probenraum suchen müssen, weil die bisherigen Räume nicht ausreichend Platz bieten. In vielen
Gemeinden kann der Kirchraum eine Alternative sein. Wo dies nicht der Fall ist, ist euer
Einfallsreichtum gefragt: Sporthallen, Schulaula, Scheunen oder Schuppen (Feuerwehr), Hallen,
Autohäuser sollen Beispiele sein für Lösungen, die anderswo schon gefunden worden sind. Sonst
bleibt auch die Alternative, „umschichtig“ zu proben.

2. Die Probenarbeit kann nur dann aufgenommen werden, wenn euer Kirchengemeinderat dem
auch zustimmt. Damit dieser auch eine Grundlage für den Beschluss hat, muss ein Hygiene- und
Probenkonzept erarbeitet werden (die Anlage 2 gibt darüber Auskunft). Es ist empfehlenswert,
wenn diesem Konzept ein Sitzplan beigefügt wird, dem zu entnehmen ist, wie die Bestuhlung des
Probenraumes unter Einhaltung der Mindestabstände aussieht.
Wenn dieser Dreischritt gelungen ist (schriftliches Hygiene- und Probenkonzept – Sitzplan – Beschluss
Kirchengemeinderat), kann der Probenbetrieb im Innenbereich wieder aufgenommen werden.

Die Anlage 2 ist unter folgendem Link auf Seite 15 zu finden:
Bitte beachtet, dass die Anlage innerhalb der nächsten Woche aktualisiert wird.

Hier geht es zur Handlungsempfehlung!


Empfehlungen für die Erstellung eines Hygienekonzeptes für die Probenarbeit von Posaunenchören im Posaunenwerk Hamburg – Schleswig-Holstein

Nachstehend führen wir hier zur besseren Übersicht noch einmal die Empfehlungen zur Erstellung eines
Hygiene- und Probenkonzeptes auf.

• Die Allgemeinen Corona-Regeln zu Abstand, Niesen, Händedesinfektion gelten immer und
insbesondere auch in den Pausen: Ankommen und Weggehen mit Mund-Nase-Bedeckung,
Berührungen auch bei Begrüßung und Verabschiedung vermeiden.• Die Abstandsvorschriften der Landesverordnungen für Proben gelten: derzeit z.B. in Hamburg
2,5 m. (Anm.: Landesverordnung Schleswig-Holstein vom 1. Sept. 2020: Abstandsvorschrift 2,5 m.)
• Die Teilnahme ist nur symptomfrei möglich. Nach engerem Kontakt mit einem möglichen SARSCoV2-
Infizierten sicherheitshalber in einem Zeitraum von 14 Tagen keine Probenteilnahme.
• Der Raum soll über ein großes Luftvolumen mit entsprechender Höhe über den Personen
verfügen. Bei Gebäuden mit einer geringen Deckenhöhe (ca. 3 m) sollten die Abstände deutlich
erhöht werden oder alternativ die Aufenthaltsdauer stark verkürzt oder auch durch gezielte
Lüftungsmaßnahmen ein Luftaustausch erzwungen werden (dazu Luft nach oben abführen bzw.
bei horizontaler Lüftung kurze Intervalle mit sehr hoher Luftgeschwindigkeit – Durchzug).
• Regelmäßige Durchlüftung in den Pausen, nicht zu kurze Lüftungsphasen (min. 10 Minuten),
nach Möglichkeit den Raum verlassen. Evtl. unterstützend Standventilatoren einsetzen.
• Gesamtprobendauer begrenzen (60 Minuten), kurze Probeneinheiten wählen von max. 30 Minuten.
• Überprüfen, was im Freien möglich ist, z. B. Einblasen (evtl. teilweise).
• Dokumentation von Name, Kontaktmöglichkeit und Sitzordnung.
• Abstand zum Chorleiter bzw. zur Chorleiterin einhalten.
• Gelegenheit zur Handwäsche/Desinfektion vorhalten.
• Regelmäßige Reinigung von Flächen, Raum und sanitären Anlagen klären.
• Verantwortliche im Chor benennen, die die Einhaltung der Regeln überwachen und durchsetzen.
• Bläserchöre mit mehreren Reihen müssen versetzt aufgestellt spielen und die Mitglieder einen
Abstand von 2,5 Metern zur nächsten Person einhalten. Der Abstand ist auch von der Leitung
einzuhalten.
• Das Kondenswasser wird individuell aufgefangen (z. B. in einem eigenen Behältnis, in dem ein
Tuch liegt) und entsorgt.
• Buzzing (Mundstück- und Lippensummen) und weitere Übungen (insbesondere Atemübungen), bei
denen starke Luftströme in den Raum hinein produziert werden, sind zu vermeiden.
• Jede*r Bläser*in nutzt ein eigenes Notenpult; ausgenommen sind Angehörige ein- und desselben
Hausstandes.
• Auf spielerische Methoden und Übungen, bei denen es zu Körperkontakten kommt, sollte
verzichtet werden.
• Instrumentenkoffer werden jeweils neben dem Pult abgestellt.
• Der/die Leiter/in ist befugt, bei Zuwiderhandlung von Teilnehmer*innen oder anderen Personen
das Hausrecht in Anspruch zu nehmen und Menschen des Geländes zu verweisen.

Und hier nochmals als Download per PDF:

Anschreiben Posaunenchöre - September 2020